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Befreiung vom Rundfunkbeitrag für THW-Helfervereinigungen möglich!

Die unübersichtliche Gebührenpolitik der "GEZ", die heute als "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" die Beitragsbescheide für den Rundfunkbeitrag verschickt, zieht auch Vereine und Einrichtungen des Gemeinwohls zur Finanzierung der zahlreichen (Landes-)Rundfunkanstalten heran.

 

So haben auch einzelne THW-Ortshelfervereinigungen einen Gebührenbescheid oder eine Anfrage zur Beitragspflicht erhalten.

 

Allerdings ist der zu zahlende Rundfunkbeitrag in Einrichtungen des Gemeinwohls pro Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag (derzeit 5,83 €/Monat) begrenzt. 

 

Und: In Einrichtungen mit ausschliesslich ehrenamtlichen Beschäftigten sind Betriebsstätten nicht anmeldepflichtig und damit vom Rundfunkbetrag befreit.

 

Dies gilt auch wenn zusätzlich Mitarbeiter in einem 1-Euro-Job (Arbeits­gelegenheit mit Mehraufwands­entschädigung) eingesetzt werden.

 

Alle Infos dazu lassen sich direkt beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nachlesen:

 

Informationen für Einrichtungen des Gemeinwohls

 

Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls

 

Sollte eine THW-Ortshelfervereinigung einen Gebührenbescheid zur Erhebung der Rundfunkgebühren erhalten ist es ratsam zu prüfen ob die Forderung berechtigt ist und ob Einspruch zusammen mit einem Nachweis der Gemeinnützigkeit eingelegt werden kann.

 

 

Stand: März 2020