Unfallversicherung

Optionaler Schutz für Helfervereinigungen durch Unfall-Versicherung

 

Viele örtliche THW-Helfervereinigungen (OHV) besitzen über die THW-Landesvereinigung (LHV) eine Kompaktversicherung.

 

Ein Teil des Dreierpaketes ist die Unfallversicherung.

 

Jeder Helfer erhält bei einem Unfall aufgrund seiner Tätigkeit für das THW gesetzliche Leistungen der Bundesversicherung Bund und Bahn.

Alle Mitglieder der THW-Landesvereinigung Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt sind darüber hinaus über die THW-Landesvereinigung Berlin - Brandenburg - Sachsen-Anhalt zusätzlich bei einer besonderen Unfallkasse versichert. 

Die Extra-Leistungen der Unfall-Versicherung:

  •  20 € pro Tag für Behandlungen im Krankenhaus
    plus derselbe Betrag für die gleiche Zeit zur Genesung bei ärztlicher Krankschreibung
  • bis     5.000 € für kosmetische Operationen nach dem Unfall
  • bis   10.000 € für Bergungskosten
  • bis 240.000 € bei Invalidität
  • bis   15.000 € im Todesfall 

Den Vordruck für die „Schadenmeldung Unfall“ hat der Vorstand jeder Helfervereinigung.

Dieser befindet sich auch im Mitgliederbereich für Helfervereinigungen zum Download.

Das ausgefüllte Formular soll so schnell wie möglich per Fax oder eingescannt per E-Mail an die im Vordruck angegebene Adresse der Versicherungsgesellschaft gesendet werden.

Berlin, im Juli 2014

 

Vorstand der THW-Landeshelfervereinigung BEBBST

 

Angaben ohne Gewähr