Optionaler Schutz für Helfervereinigungen durch Unfall-Versicherung
Viele örtliche THW-Helfervereinigungen (OHV) besitzen über die THW-Landesvereinigung (LHV) eine Kompaktversicherung.
Ein Teil des Dreierpaketes ist die Unfallversicherung.
Jeder Helfer erhält bei einem Unfall aufgrund seiner Tätigkeit für das THW gesetzliche Leistungen der Bundesversicherung Bund und Bahn.
Alle Mitglieder der THW-Landesvereinigung Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt sind darüber hinaus über die THW-Landesvereinigung Berlin - Brandenburg - Sachsen-Anhalt zusätzlich bei einer besonderen Unfallkasse versichert.
Den Vordruck für die „Schadenmeldung Unfall“ hat der Vorstand jeder Helfervereinigung.
Dieser befindet sich auch im Mitgliederbereich für Helfervereinigungen zum Download.
Das ausgefüllte Formular soll so schnell wie möglich per Fax oder eingescannt per E-Mail an die im Vordruck angegebene Adresse der Versicherungsgesellschaft gesendet werden.
Berlin, im Juli 2014
Vorstand der THW-Landeshelfervereinigung BEBBST
Angaben ohne Gewähr